Fragen und Antworten

Welche Schritte sind zu tun, wenn ein Todesfall eintritt?

  1. Arzt anrufen – ausgenommen, der Verstorbene liegt im Kranken-/Pflegehaus
  2. Nach Feststellung des Todes durch den Arzt, den Bestatter Ihrer Wahl anrufen
  3. Enge Verwandte informieren

 

Ist man an den ortsansässigen Bestatter gebunden?

Nein, Sie haben die freie Wahl und können das Bestattungsinstitut wählen, das Ihnen zusagt.

 

Kann der Bestatter nach der Abholung nochmals gewechselt werden?

Ja, es besteht die Möglichkeit den Bestatter auch nach der Abholung des Verstorbenen nochmals zu wechseln. Die Abholkosten sind allerdings zu tragen.

 

Sind Preisvergleiche möglich?

Natürlich dürfen Sie bei mehreren Bestattern Preise einholen, vergleichen und erst dann entscheiden.

 

Wie lange darf die verstorbene Person im Regelfall zu Hause bleiben?

Max. 36 Stunden in einem kühlen Umfeld

 

Welche Dokumente benötigt das Bestattungsinstitut?

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde / Familienbuch/ Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde bei Verwitweten
  • Krankenversichertenkarte
  • Rentenversicherungsnummer
  • Versicherungsunterlagen auf Wunsch
  • Prüfen ob eine Bestattungsvorsorge vorhanden ist

 

Welche Aufgaben sind von Ihnen als Hinterbliebene zu erledigen?

  • Angehörige und Freunde informieren
  • Laufenden Zahlungsverkehr des Verstorbenen stoppen
  • Kündigung von jeglichen Verträgen, Mitgliedschaften und Abos
  • Grabpflege klären
  • Ansprüche geltend machen (z.B. Witwer-/ Witwenrente )

Wie geht man mit den Accounts des Verstorbenen in den sozialen Medien wie Facebook und Instagram um?

 

Facebook ermöglicht im Todesfall zwei Optionen:

  1. Gedenkzustand – Stilllegung des Profils

Auf der Homepage von Facebook kann unter „Besondere Anfragen“ die Stilllegung des Profils beantragt werden.

Wichtig ist hierbei, dass es sich bei dem Beantragenden um ein direktes Familienmitglied handeln muss.  Facebook erfordert hierzu einen Nachweis.

Ebenso verlangt Facebook bei der Stilllegung des Profils einen Scan der Todesanzeige, der Sterbeurkunde, der Trauerkarte oder eines anderen Dokuments welches den Tod in irgendeiner Weise bescheinigt.

– Das direkte Familienmitglied erhält anschließend Zugriff auf die geteilten Bilder des geliebten Verstorbenen und kann diese speichern und für die Verwandten festhalten.

–  Auf private Nachrichten des Verstorbenen kann nicht zugegriffen werden.

– Es kann sich im Gedenkzustand des Kontos keiner über das Profil des Verstorbenen anmelden und es können keine neuen Freundschaftsanfragen akzeptiert werden.

– Die von dem Verstorbenen geteilten Inhalte bleiben erhalten und Freunde können Ihm noch Nachrichten senden und Erinnerungen in der Chronik teilen.

Verstorbene Nutzer tauchen somit nicht mehr in den Vorschlägen auf, z.B. „Personen die du vielleicht kennst.“

 

  1. Facebook – Account löschen

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit das Profil des geliebten Verstorbenen komplett zu löschen. Auch hier muss die Löschung des Profils auf der Homepage von Facebook unter „Besondere Anfragen“ beantragt werden.

Die beantragende Person muss ein unmittelbares Familienmitglied des Verstorbenen sein.  Facebook erfordert hierzu einen Nachweis. Ebenso verlangt Facebook bei der Löschung des Profils die  Sterbeurkunde des Verstorbenen.

Nach Beantragung löscht das Team von Facebook das Profil in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

 

Instagram

Da Instagram und Facebook in direkter Beziehung zueinander stehen,

unterscheidet sich die Vorgehensweise bei Instagram im Vergleich zu Facebook nur minimal.

Auch bei Instagram kann das Profil wahlweise in den Gedenkzustand versetzt oder eine Löschung durchgeführt werden.

Im Hilfebereich von Instagram gibt es eine Anleitung, die dem Angehörigen bei der Beantragung Schritt für Schritt hilft.